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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 3.9, Stand: 25. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Lizenzen, Demoversionen und Leistungen rund um die Marchesan Tactical Suite (nachfolgend «Programme») sowie für Pilotversionen und Lizenzen der Produktionsplanung Leidang. Für Leidang gelten zusätzlich die Bestimmungen in Ziffer 17. Sie gelten für Privatpersonen und für Organisationen (nachfolgend «Kundschaft»). Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn der Anbieter sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

2. Anbieter

Anbieter ist Ramón Marchesan, Marchesan Software Solutions, Rinikerstrasse 6, 5236 Remigen, Schweiz (nachfolgend «Anbieter»). Der Anbieter handelt als Privatperson und ist nicht im Handelsregister eingetragen.

3. Kein offizielles Produkt, Zweck

3.1 Die Programme sind ein privates Angebot. Sie stehen in keiner Verbindung zur Schweizer Armee oder zum VBS und ersetzen keine Vorgaben, Reglemente, Befehle oder Systeme der Armee.

3.2 Die Programme sind Planungs- und Organisationshilfen für den Dienstbetrieb in der Schweiz. Eine Lieferung ins Ausland erfolgt nur nach vorheriger Abklärung durch den Anbieter. Die Kundschaft setzt die Programme nur für rechtmässige Zwecke ein.

3.3 Berechnungen und Prüfungen der Programme, namentlich Reisezeiten, Routen, Verbrauch, Reichweiten, Bestände, Wachteinteilungen und die Gefahrgut-Prüfung, sind Hilfsmittel. Sie ersetzen nicht die Kontrolle durch die verantwortliche Person. Die Verantwortung für Befehle, Einteilungen und Entscheide liegt bei der Kundschaft.

4. Leistungen

4.1 Die Programme sind HTML-Dateien, die lokal in einem aktuellen Browser (Google Chrome oder Microsoft Edge) ohne Internetverbindung laufen. Es gibt keinen Server und kein Benutzerkonto.

4.2 Der Funktionsumfang richtet sich nach der Beschreibung auf dieser Website und in den Handbüchern zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.3 Es gibt vier Arten von Lizenzen, je für einen Rechner: Einzelprogramm (ein Programm nach Wahl, Preis je nach Programm), Paket nach Funktion (Fourier, Zugführer, Kommandant oder Einheitsfeldweibel, mit den auf der Website genannten Programmen), Komplette Suite (alle Programme und das Dashboard) sowie Bataillon, Schule oder Lehrverband. Die Lizenz für Bataillon, Schule oder Lehrverband wird ab vier Einheiten als Pauschale pro Einheit abgerechnet; sie gilt abweichend von Ziffer 8.3 für alle Kader der betreffenden Einheit und ohne Begrenzung der Anzahl Rechner, die Mitteltabelle Bataillon für den Stab ist inbegriffen. Welche Programme ein Paket enthält und was es kostet, steht auf der Preisseite dieser Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Ab 20 Lizenzen sowie für weitergehende Lizenzen für Stäbe, Schulen und Lehrverbände wird der Preis individuell vereinbart.

5. Vertragsschluss

5.1 Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden des Bestellformulars oder einer Bestellung per E-Mail gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot ab.

5.2 Vor dem Absenden zeigt das Formular Paket, Dauer, Zahlungsart und Preis. Eingaben können bis zum Absenden jederzeit korrigiert werden.

5.3 Nach dem Absenden erhält die Kundschaft eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt nur den Eingang. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Die Auftragsbestätigung enthält die Zahlungsangaben.

5.4 Bestellt eine Person für eine Einheit, einen Stab oder eine Schule, bestätigt sie, dass sie dazu berechtigt ist. Vertragspartnerin und zahlungspflichtig ist die bestellende Person. Auftragsbestätigung und Quittung können auf die Einheit lauten.

5.5 Bei Bestellungen über die Website oder per E-Mail besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wird ein Vertrag anlässlich einer Vorführung an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Wohnung geschlossen, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte nach Art. 40a ff. OR vorbehalten.

6. Demoversion, Gratisprogramm und Vorführung

6.1 Die Demoversion ist kostenlos und dient nur der Ansicht: Sie zeigt die Funktionen der Programme mit fest hinterlegten Beispieldaten, eigene Eingaben sind nicht möglich, und die Berechnungs- und Prüflogik der Programme ist nicht enthalten. Der Einsatz in einer Dienstleistung setzt eine Lizenz voraus. Die Demoversion darf nicht weitergegeben werden. Ein Anspruch auf eine Demoversion besteht nicht.

6.2 Der Etiketten Generator wird kostenlos zur zeitlich unbegrenzten Nutzung abgegeben. Die Rechte daran bleiben beim Anbieter. Er darf unverändert und mit Hinweis auf den Urheber weitergegeben werden, aber nicht verkauft.

6.3 Für Demoversion und Gratisprogramm wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.4 Eine Anfrage für eine Vorführung vor Ort ist unverbindlich. Termin, Ort und allfällige Kosten werden vorher gemeinsam festgelegt.

7. Preise und Zahlung

7.1 Es gelten die Preise auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken. Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wird er mehrwertsteuerpflichtig, gilt dies erst für Bestellungen ab dem Zeitpunkt der Eintragung.

7.2 Die Zahlung erfolgt im Voraus per Banküberweisung (Vorkasse) oder per TWINT. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich. Die Programme werden nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt, in der Regel innert 24 Stunden.

8. Lizenz und Laufzeit

8.1 Eine Lizenz gilt für die gewählte Dauer: WK 30 Tage, RS 127 Tage. Die Laufzeit beginnt am vereinbarten Startdatum, ohne Angabe mit der Zustellung der Programme.

8.2 Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit. Es braucht keine Kündigung, und es gibt keine automatische Verlängerung.

8.3 Die Lizenz gilt für einen Rechner und ist nicht übertragbar. Arbeiten zwei Personen zusammen, löst jede ihre eigene Lizenz. Eine auf eine Einheit ausgestellte Lizenz darf innerhalb dieser Einheit von der bezeichneten Person genutzt werden.

8.4 Nach Ablauf der Laufzeit lassen sich die Programme nur noch zur Ansicht öffnen. Die Kundschaft kann ihre eigenen Daten ansehen, sichern und exportieren. Eingaben, Änderungen, Drucken und das Erzeugen neuer Dokumente sind technisch gesperrt. Die Daten bleiben der Kundschaft erhalten. Jede weitere Nutzung, insbesondere eine neue Planung, setzt eine neue Lizenz voraus.

8.5 Die Programme prüfen die Lizenz lokal auf dem Rechner der Kundschaft, ohne Internetverbindung und ohne Übermittlung von Daten an den Anbieter. Die Lizenz enthält den Namen der Kundschaft, die Lizenznummer und die Laufzeit. Name und Lizenznummer sind in den Programmen an mehreren Stellen eingetragen, damit jede Kopie der Kundschaft zugeordnet werden kann.

8.6 Die Programme starten mit gültiger Lizenz nur über das Dashboard der Tactical Suite. Sie prüfen die Systemzeit des Rechners; wird die Uhr zurückgestellt, um die Laufzeit zu verlängern, wechseln die Programme in die reine Ansicht. Beruht die Sperre auf einer falsch eingestellten Systemzeit, sorgt der Anbieter auf Meldung kostenlos für Abhilfe.

8.7 Eine Verlängerung erfolgt durch einen Verlängerungscode des Anbieters, der die Laufzeit der bestehenden Lizenz verlängert. Die Programme müssen dafür nicht neu geliefert werden.

8.8 Beim ersten Öffnen des Dashboards zeigt das Programm die Lizenzbestimmungen an. Die Kundschaft muss sie bestätigen, bevor sie die Programme nutzen kann. Mit der Bestätigung werden die Lizenzbestimmungen Bestandteil dieser AGB; bei Widersprüchen gehen sie für die Nutzung der Programme vor. Eine neue Fassung ist beim nächsten Start erneut zu bestätigen. Die Lizenzbestimmungen liegen jeder Lieferung als Datei «LIZENZBESTIMMUNGEN.txt» bei und werden der Kundschaft auf Anfrage schon vor der Bestellung per E-Mail zugestellt. Mit der Nutzung der Programme gelten sie auch ohne Bestätigung als angenommen.

9. Nutzungsrechte

9.1 Die Kundschaft erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Programme bestimmungsgemäss zu nutzen. Nach Ablauf gilt Ziffer 8.4, für Leidang Ziffer 17.6.

9.2 Nicht erlaubt sind insbesondere: die Programme an Dritte weiterzugeben, zu kopieren, ausser für die eigene Sicherungskopie, zu verändern, zu dekompilieren oder nachzubauen (Reverse Engineering), soweit das Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt, den Lizenzschutz oder die Lizenzhinweise zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern, auch mit Hilfe von Werkzeugen oder künstlicher Intelligenz, oder Hinweise auf den Urheber zu entfernen. Ein solcher Eingriff ist eine Vertragsverletzung. Er kann zudem das Urheberrecht verletzen und wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbsmässiger Begehung auch von Amtes wegen. Der Anbieter kann ausserdem Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz verlangen. Wer dabei hilft, kann als Gehilfe bestraft werden.

9.3 Alle Rechte an den Programmen, Handbüchern und Inhalten verbleiben bei Ramón Marchesan. Bei einem wesentlichen Verstoss kann der Anbieter den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund fristlos mit einer Mitteilung per E-Mail oder Brief beenden. Die Kundschaft darf die Programme dann nicht mehr nutzen und löscht alle Kopien. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, Schadenersatz bleibt vorbehalten.

9.4 Die Daten, welche die Kundschaft in den Programmen erfasst, gehören der Kundschaft.

10. Daten und Datensicherung

10.1 Die Programme speichern alle Daten lokal im Browser auf dem Gerät der Kundschaft. Der Anbieter hat keinen Zugriff darauf und kann verlorene Daten nicht wiederherstellen.

10.2 Die Kundschaft ist für die regelmässige Sicherung ihrer Daten verantwortlich, zum Beispiel mit der Backup-Funktion oder der Autosicherung. Das Löschen der Browserdaten, ein privates Browserfenster oder ein Wechsel des Browsers oder Geräts kann zum Verlust der nicht gesicherten Daten führen.

10.3 Die Kundschaft ist für die rechtmässige Bearbeitung der Personendaten verantwortlich, die sie in den Programmen erfasst, und beachtet die Vorgaben ihrer Organisation zu Datenschutz und Informationsschutz. Sie klärt vor dem Einsatz ab, ob die Nutzung auf dem verwendeten Gerät zulässig ist, insbesondere auf dienstlich zur Verfügung gestellten Geräten. Klassifizierte Informationen erfasst sie nur, wenn die Vorgaben der Armee dies auf dem verwendeten Gerät erlauben.

10.4 Übermittelt die Kundschaft dem Anbieter für den Support oder eine Vorführung Daten, bearbeitet er diese nur nach ihrer Weisung und nur zur Behebung des gemeldeten Problems (Art. 9 DSG). Wie der Anbieter Personendaten bearbeitet, die über die Website, per E-Mail oder per Formular bei ihm eingehen, steht in der Datenschutzerklärung.

11. Updates und Support

11.1 Während der Laufzeit erhält die Kundschaft neue Versionen, sobald diese verfügbar sind. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.

11.2 Support wird per E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp geleistet, in der Regel innert eines Arbeitstags, während einer laufenden Dienstleistung der Kundschaft in der Regel am selben Tag. Ein Pikettdienst rund um die Uhr wird nicht angeboten, und eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesichert.

12. Gewährleistung

12.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Programme bei bestimmungsgemässer Nutzung im Wesentlichen der Beschreibung entsprechen. Eine fehlerfreie Funktion in jeder Umgebung kann bei Software nicht zugesichert werden.

12.2 Die Kundschaft meldet Mängel möglichst rasch nach der Entdeckung per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter behebt wesentliche Mängel nach seiner Wahl durch eine korrigierte Version oder eine zumutbare Umgehungslösung. Gelingt dies nicht innert angemessener Frist, kann die Kundschaft den Preis angemessen mindern oder bei einem schweren Mangel vom Vertrag zurücktreten und den bezahlten Preis zurückverlangen.

12.3 Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die auf unsachgemässe Bedienung, Veränderungen an den Programmen, nicht unterstützte Browser oder Geräte oder auf Einschränkungen des Geräts der Kundschaft zurückgehen.

12.4 Gewährleistungsansprüche bestehen während der Laufzeit der Lizenz.

13. Haftung

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden. Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung.

13.2 Für Fahrlässigkeit, die nicht grobe Fahrlässigkeit ist, haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, höchstens bis zu dem Betrag, den die Kundschaft für die betroffene Lizenz bezahlt hat.

13.3 Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für entgangenen Gewinn, für indirekte Schäden und Folgeschäden für Datenverlust, der durch eine regelmässige Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, sowie für Nachteile aus der Ansicht-Sperre nach Ablauf der Laufzeit oder bei falscher Systemzeit.

14. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Nutzer der Demoversion und Kundschaft geben insbesondere die Programme und nicht veröffentlichte Versionen nicht weiter.

15. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft anpassen. Für eine Bestellung gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website veröffentlicht ist. Bei laufenden Leidang-Lizenzen kündigt der Anbieter Änderungen 60 Tage im Voraus per E-Mail an. Die Kundschaft kann die Lizenz in diesem Fall abweichend von Ziffer 17.3 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Brugg, Kanton Aargau. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere der Wohnsitz der Kundschaft.

17. Leidang

17.1 Leidang ist eine Software zur Produktionsplanung für Betriebe. Sie läuft wie die Programme der Tactical Suite lokal im Browser der Kundschaft; der Anbieter betreibt dafür keinen Server. Die Ziffern 3 und 4 sowie die Ziffern 8.1 bis 8.8 gelten nur für die Tactical Suite; für Leidang gilt Ziffer 17.6. Leidang läuft in einem aktuellen Google Chrome oder Microsoft Edge. Der gemeinsame Ordner für mehrere Arbeitsplätze setzt einen dieser beiden Browser voraus; in anderen Browsern ist nur die Nutzung an einem einzelnen Arbeitsplatz möglich. Im Übrigen gelten diese AGB auch für Leidang, soweit diese Ziffer oder ein individueller Vertrag nichts anderes regeln.

17.2 Vorführung und Pilotversion: Die Vorführung ist unverbindlich. Die Pilotversion ist kostenlos, zeitlich auf 30 Tage begrenzt und dient nur der Prüfung. Ein Anspruch darauf besteht nicht; sie darf nicht weitergegeben werden. Für die Pilotversion gilt Ziffer 6.3 sinngemäss. Einrichtung und Schulung während der Pilotphase sind kostenlos. Nach Ablauf entscheidet die Kundschaft, ob sie eine Lizenz löst; ohne Lizenz endet die Nutzung ohne Kosten.

17.3 Lizenz und Preis: Der Preis richtet sich nach der Anzahl der in Leidang erfassten Maschinen: 1 bis 8 Maschinen CHF 490.– pro Monat, 9 bis 20 Maschinen CHF 990.– pro Monat, 21 bis 50 Maschinen CHF 1'490.– pro Monat, mehr als 50 Maschinen nach individuellem Angebot. Erreicht die Anzahl der erfassten Maschinen während der Laufzeit eine höhere Stufe, wird ab dem Monat des Wechsels der Preisunterschied monatlich zusätzlich verrechnet. Sinkt die Anzahl der erfassten Maschinen unter die Grenze einer tieferen Stufe, gilt der tiefere Preis ab der nächsten Verlängerung. Die Lizenz läuft 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht 60 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird. Die Lizenz berechtigt den Betrieb der Kundschaft zur Nutzung an beliebig vielen Arbeitsplätzen an ihren eigenen Standorten.

17.4 Betrieb: Die Kundschaft betreibt Leidang auf ihren eigenen Geräten. Für den gemeinsamen Ordner, dessen Verfügbarkeit, die Zugriffsrechte darauf und dessen Sicherung ist die Kundschaft verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt, den Ordner in die bestehende Datensicherung aufzunehmen. Support gemäss Ziffer 11.2 und 17.8.

17.5 Daten: Die Daten, welche die Kundschaft in Leidang erfasst, gehören der Kundschaft und liegen auf ihren Geräten. Der Anbieter hat darauf keinen Zugriff und kann verlorene Daten nicht wiederherstellen. Für die Personendaten ihrer Mitarbeitenden ist die Kundschaft verantwortlich. Übermittelt sie dem Anbieter für den Support Daten, bearbeitet er diese nur nach ihrer Weisung und nur zur Behebung des gemeldeten Problems (Art. 9 DSG); auf Wunsch wird dazu ein separater Vertrag zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen.

17.6 Nach Ablauf der Lizenz darf die Programmdatei nur noch geöffnet werden, um die eigenen Daten anzusehen, zu drucken, zu sichern und zu exportieren. Die Daten der Kundschaft bleiben ihr erhalten.

17.7 Haftung: Ziffer 13 gilt mit der Massgabe, dass an die Stelle des Lizenzpreises die Lizenzzahlungen der letzten 12 Monate treten.

17.8 Updates, Support, Einrichtung und Schulung: Updates sind in der Lizenz enthalten und werden per E-Mail zugestellt. Pro Monat sind Supportstunden enthalten: 4 Stunden bei 1 bis 8 Maschinen, 8 Stunden bei 9 bis 20 Maschinen, 12 Stunden bei 21 bis 50 Maschinen, bei mehr als 50 Maschinen nach Vereinbarung. Nicht bezogene Stunden verfallen am Monatsende. Fragen zur Bedienung und Hilfe bei Fehlern, die durch Bedienung oder Eingaben der Kundschaft entstehen, werden an die Supportstunden angerechnet. Die Behebung von Programmfehlern wird weder verrechnet noch angerechnet. Einrichtung und Schulung nach der Pilotphase sowie Support über die enthaltenen Stunden hinaus werden nach Aufwand mit CHF 140.– pro Stunde verrechnet.

17.9 Rechnungsstellung und Zahlung: Der Lizenzpreis wird nach Wahl der Kundschaft jährlich, halbjährlich oder quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ziffer 7.2 gilt für Leidang nicht; die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Bei Zahlungsverzug mahnt der Anbieter einmal mit einer Frist von 10 Tagen und kann die Lizenz danach sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Daten der Kundschaft bleiben auch in diesem Fall in ihrem Betrieb.

17.10 Preisanpassung: Der Anbieter kann die Preise der Lizenz für die Zukunft anpassen. Er kündigt die Anpassung mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an. Sie gilt frühestens ab der nächsten Verlängerung. Die Kundschaft kann die Lizenz in diesem Fall abweichend von Ziffer 17.3 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; ohne Kündigung gilt der neue Preis. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unverändert.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.